Qualität der tranet Online-Übersetzung
Übersetzungsqualität
Für Sie ist es selbstverständlich, dass das Zeugnis, die notarielle Urkunde oder ein anderes behördliches Dokument, das Sie übersetzen lassen möchten, inhaltlich korrekt und sprachlich richtig übersetzt wird. Das wissen wir und deswegen legen wir hohen Wert auf eine gute Übersetzungsqualität. Dem wir tranet gerecht, indem es hohen Wert auf die Qualität der Übersetzungstätigkeit legt. Ganz konkret beschrieben sind die Schritte zur Qualitätssicherung im Qualitätsstandard DIN EN 15038:2006, der europäischen Norm für Übersetzungsdienstleister. Deswegen legt tranet größten Wert auf die Auswahl der Übersetzer.
Die Übersetzer müssen entweder
Unsere Übersetzer stammen aus den verschiedensten europäischen Ländern, so dass Ihr Auftrag im Normalfall von einem Übersetzer bearbeitet wird, dessen Muttersprache die Zielsprache des Übersetzungsauftrags ist – und falls dies einmal nicht möglich sein sollte, wird der Auftrag von einem Übersetzer erledigt, der die Zielsprache aufgrund seiner Ausbildung mit muttersprachlichem Niveau beherrscht.
Ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewährleistung hoher Übersetzungsqualität ist die Kontrolle der Richtigkeit der Übersetzung. Zunächst kontrolliert der Übersetzer natürlich selbst die Korrektheit. Jede Übersetzung, die von einem tranet-Übersetzer durchgeführt wird, wird aber nach dem 4-Augen-Prinzip noch von einem zweiten, unabhängigen Übersetzer korrekturgelesen und gegebenenfalls verbessert.
Wenn Sie eine Beglaubigung Ihrer übersetzten Urkunden, Ausweisdokumente oder sonstigen offiziellen Unterlagen benötigen, wird diese Beglaubigung nur von Urkundenübersetzern, die für tranet arbeiten, durchgeführt. Die Urkundenübersetzer heißen oft auch allgemein beeidigte, öffentlich bestellte bzw. allgemein ermächtigte Übersetzern. Die Bezeichnungen “allgemein beeidigt”, “öffentlich bestellt” bzw. “allgemein ermächtigt” variieren von Bundesland zu Bundesland bzw. von Land zu Land. Diese Titel sind aber geschützt und dürfen nur von entsprechenden Behörden, wie beispielsweise von den jeweiligen Landgerichten in Deutschland oder vom Außenministerium in Spanien, verliehen werden. Dabei prüft die entsprechende Stelle neben der persönlichen Zuverlässigkeit auch die Geschäftsfähigkeit sowie die fachliche Eignung des entsprechenden Übersetzers. Der Übersetzer beglaubigt die Richtigkeit der Übersetzung mit einem offiziellen Stempel.
- einen anerkannten Hochschulabschluss im Bereich Übersetzen/Dolmetschen erworben haben oder
- eine äquivalente Ausbildung in einem verwandten Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung absolviert haben.