Heiratsurkunde
tranet erstellt für Sie die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde!
Beispiele für Heiratsurkunde
Unsere Dienstleistung
Unsere Übersetzer übersetzen und beglaubigen Ihre Heiratsurkunde. Final versieht ein beeidigter Übersetzer das übersetzte Dokument mit seinem Stempel, um die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original zu bestätigen. Jede Übersetzung wird nach dem 4-Augen-Prinzip kontrolliert.Sprachkombinationen
Aktuell können Sie in unserem Online-Shop beglaubigte Übersetzungen in folgenden Ausgangs- und Zielsprachen bestellen: Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch und Katalanisch.
Synonyme/eng verwandte Begriffe für Heiratsurkunde
Eheurkunde, Trauschein, LebenspartnerschaftsurkundeWas ist eine Heiratsurkunde?
Die Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde belegt das Bestehen oder das Ende einer Ehe/Lebenspartnerschaft und regelt die Namensführung während und nach der Ehe/Lebenspartnerschaft.Wofür benötigt man die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde?
Die beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt man z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, bei Banken, Versicherungen und Versorgungsunternehmen sowie zur Regelung bestimmter RentenangelegenheitenWo erhalte ich eine Heiratsurkunde?
In Deutschland erhalten Sie Ihre Heiratsurkunde beim Standesamt, bei dem Sie sich trauen ließen. Heutzutage können Sie die Urkunde fast überall schon online beantragen.Interessante Links für Heiratsurkunden
Sie können Ihre Originalurkunden z.B. hier beantragen: Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Köln, München, Hamburg, BerlinDer Preis für Ihre Heiratsurkunde
Rund um die Uhr und in nur wenigen einfachen Schritten erhalten Sie unverbindlich und sofort den Preis für die Übersetzung und die amtliche Beglaubigung Ihrer Heiratsurkunde, wenn Sie uns drei kurze Fragen beantworten:Persönlicher Kontakt
Ihr Anliegen ist noch nicht gelöst? Zögern Sie nicht, direkten und persönlichen Kontakt aufzunehmen mit
Cristina Navas Villalonga
Allgemein ermächtige Übersetzerin der deutschen, spanischen und katalanischen Sprache durch das Spanische Außenministerium bzw. Landgericht Frankfurt am Main