Handelsregisterauszug

tranet erstellt für Sie die beglaubigte Übersetzung von einem Handelsregisterauszug!

Beispiele für einen Handelsregisterauszug

Handelsregisterauszug Deutschland 1, Seite 1
Handelsregisterauszug Deutschland 1, Seite 2
Handelsregisterauszug Spanien 1
Handelsregisterauszug Spanien 2
Handelsregisterauszug Deutschland 2, Seite 1
Handelsregisterauszug Deutschland 2, Seite 2
Beglaubigte Übersetzung Spanisch (Spanien) – Deutsch, Seite 1
Beglaubigte Übersetzung Spanisch (Spanien) – Deutsch, Seite 2

Unsere Dienstleistung

Unsere Übersetzer übersetzen und beglaubigen den Handelsregisterauszug. Final versieht ein beeidigter Übersetzer das übersetzte Dokument mit seinem Stempel, um die inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original zu bestätigen. Jede Übersetzung wird nach dem 4-Augen-Prinzip kontrolliert.

Sprachkombinationen

Aktuell können Sie in unserem Online-Shop beglaubigte Übersetzungen in folgenden Ausgangs- und Zielsprachen bestellen: Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch und Katalanisch. Auf Anfrage, übersetzen und beglaubigen wir auch weitere Sprachen.

Synonyme/eng verwandte Begriffe für Handelsregister

Firmenbuch (Österreich), Handels- und Gesellschaftsregister (Frankreich)

Was ist ein Handelsregisterauszug?

Das Handelsregister ist ein öffentlich zugängliches Verzeichnis. Es enthält Informationen über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehme im Bezirk eines zuständigen Registergerichts. Dazu gehören unter anderem Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Gesellschafter, Prokuristen, Vorstand), Stammkapital und Rechtsform des Unternehmens. Ein Auszug aus dem Handelsregister enthält dann die Daten zu einem bestimmten Unternehmen.

Wofür benötigt man die beglaubigte Übersetzung von einem Handelsregisterauszug?

Die beglaubigte Übersetzung eines Handelsregisterauszugs brauchen Sie, wenn Sie z.B. im Ausland eine Niederlassung gründen wollen, Besitzverhältnisse offen legen müssen oder eine Steuererklärung im Ausland abgeben müssen. Auch beim Abschließen wichtiger Rechtsgeschäfte – zum Beispiel bei Kreditverträgen und anderen Bankangelegenheiten kann eine beglaubigte Übersetzung gefordert sein.

Wo erhalte ich einen Handelsregisterauszug?

Handelsregisterauszüge erhalten Sie beim zuständigen Registergericht. Sie können den Auszug persönlich oder schriftlich beantragen. Ferner können Sie den Auszug in Papierform als einfachen oder amtlichen Ausdruck oder elektronisch als unbeglaubigte oder beglaubigte Datei anfordern. Sollten Sie lediglich die Information über das Unternehmen benötigen, können Sie das über das Online-Registerportal der Länder durchführen.

Interessante Links für Handelsregisterauszug

Online erhalten Sie die Unternehmensinformationen über das Registerportal der Länder: Registerportal der Länder Hier können Sie deutschlandweit die zuständigen Registergerichte finden: Deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche Benötigen Sie einen Notar für eine ggf. geforderte notarielle Beglaubigung des Handelsregisterauszuges, können Sie hier einen Notar in Ihrer Nähe suchen: Notarauskunft der Bundesnotarkammer Sie können Ihre Originalurkunden z.B. hier beantragen: Frankfurt am Main, Offenbach, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt, Köln, München, Hamburg, Berlin

Der Preis für einen Handelsregisterauszug

Rund um die Uhr und in nur wenigen einfachen Schritten erhalten Sie unverbindlich und sofort den Preis für die Übersetzung und die amtliche Beglaubigung von einem Handelsregisterauszug, wenn Sie uns drei kurze Fragen beantworten:
Textart
What kind of text would you like to have translated and certified?
Ausgangssprache
In which language is the text written?
Zielsprache
What language would you like the text translated into?
Besuchen Sie unseren Online-Shop, um weitere Urkunden übersetzen und beglaubigen zu lassen.

Persönlicher Kontakt

Ihr Anliegen ist noch nicht gelöst? Zögern Sie nicht, direkten und persönlichen Kontakt aufzunehmen mit

Cristina Navas Villalonga

Allgemein ermächtige Übersetzerin der deutschen, spanischen und katalanischen Sprache durch das Spanische Außenministerium bzw. Landgericht Frankfurt am Main