Beglaubigte Übersetzungen von behördlichen Dokumenten
Benötigen Sie eine Übersetzung Ihrer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder von Ihrem Familienbuch? Oder suchen Sie einen offizielen Übersetzer für die Übersetzung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses bzw. Ihrer Ledigkeitsbescheinigung oder von sonstigen Dokumenten zur Vorlage beim Standesamt oder bei einer ausländischen Behörde? tranet unterstützt Sie mit beglaubigten Übersetzungen in verschiedensten Lebenssituationen:
Zu den wichtigen Lebensereignissen benötigen Sie ggf. beglaubigte
Übersetzungen der folgenden Dokumente, die wir unter dem Begriff
standesamtliche Urkunden zusammengefasst haben:
Wollen Sie nachweisen, welche Nationalität sie besitzen, oder wo Sie
wohnen, benötigen Sie vielleicht eine beglaubigte Übersetzung von:
- Meldebestätigung, Anmeldebestätigung, Meldebescheinigung
- Aufenthaltsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis
- Einbürgerungszusicherung, Einbürgerungsurkunde
- Staatsbürgerschaftsausweis, Staatsbürgerschaftsnachweis
Müssen Sie sich ausweisen oder Ihre Fahrerlaubnis nachweisen, benötigen
Sie vielleicht beglaubigte Übersetzungen von:
- Ausweis, Personalausweis
- Reisepass (ohne Sichtvermerke, Visas)
- Führerschein, Fahrerlaubnis
Sollten Sie Ihre Vorstrafenfreiheit nachweisen müssen, benötigen Sie
vielleicht eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führungszeugnisses. Dieses
heißt manchmal auch:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Deutschland, veraltet)
- Strafregisterbescheinigung (Österreich)
- Nachweis der Straffreiheit
- Leumundszeugnis (Österreich, veraltet)
- Strafregisterauszug (Schweiz)
- Vorstrafenregister.
Müssen Sie die Echtheit eines offiziellen Dokuments mit Unterschrift und
Stempel im Ausland nachweisen, dann benötigen Sie vielleicht eine
beglaubigte Übersetzung von einer
Mehr Informationen finden Sie hier:
Haager Apostille
In unserem Online-Shop bieten wir Ihnen beglaubigte Übersetzungen von
Persönlicher Kontakt
Ihr Anliegen ist noch nicht gelöst? Zögern Sie nicht, direkten und persönlichen Kontakt aufzunehmen mit
Cristina Navas Villalonga
Allgemein ermächtige Übersetzerin der deutschen, spanischen und katalanischen Sprache durch das Spanische Außenministerium bzw. Landgericht Frankfurt am Main